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Was ist ein Zuteilungscode?
Was ist ein Zuteilungscode?
Der Zuteilungscode ist der Code, den Sie von EPEIT in der E-Mail erhalten haben. Mit diesem Code wird für Sie das Zertifikat für kostenlose Übernachtungen generiert. Die Zuteilung ist zeitlich begrenzt, worüber Sie in derselben E-Mail informiert werden. Wird die Zuteilung nicht bestätigt, erlischt sie.
Wozu dient die Zuteilungscode?
Verwenden Sie den Zuteilungscode beim Einloggen nur dann, wenn Sie noch keinen Code des Zertifikates haben. Ohne die Bestätigung der Zuteilung und ohne das Zertifikat können Sie die kostenlose Unterkunft nicht in Anspruch nehmen.
Lesen Sie das Reglement des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus
Reglement des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus
§ 1. Teilnahmebedingungen des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus

1. Ziel des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus (EPEIT) ist die Unterstützung der Entwicklung der Tourismus-Industrie in ganz Europa durch Förderung von Individualreisen mit besonderem Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unterkünfte, wie Pensionen und kleine Hotels.

2. Das Europäische Programm für die Entwicklung des Individualtourismus wird in regelmäßigen Editionen mit dem Ziel aufgelegt, unter den Teilnehmern des Programms Zertifikate für kostenlose Unterkünfte in Hotels und anderen touristischen Einrichtungen aus dem Hotelkatalog, gemäß der Geschäftsbedingungen, zu verteilen.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der EPEIT-Edition sind:
a) die Anerkennung der Geschäftsbedingungen,
b) der Besitz einer gültigen Zuteilung für die Unterkünfte,
c) die Registrierung des Zuteilungscodes auf den Webseiten des EPEIT,
d) die Teilnahme an der Umfrage auf den Webseiten des EPEIT,
e) die Angabe einer gültigen Adresse, an die das Zertifikat für kostenlose Unterkünfte geschickt werden soll.

4. Die Teilnahme am EPEIT-Programm ist ausschließlich für volljährige Personen möglich.

§ 2. Regelung der Zuteilung von Unterkünften

1. Personen, die zur Teilnahme am Europäischen Programm für die Entwicklung des Individualtourismus eingeladen werden, erhalten eine Zuteilung für Unterkünfte (im Folgenden als die Zuteilung bezeichnet) mit einem Zuteilungscode und dessen jeweiliger Gültigkeitsdauer.

2. Der Zuteilungscode wird zur Identifizierung der Programmteilnehmer im EPEIT-System benötigt und bestätigt deren Anrecht zur Teilnahme am Programm und ermöglicht den Erhalt eines Zertifikates.

3. Der Zuteilungscode hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer und besteht aus Großbuchstaben, Ziffern und einem Bindestrich (-), der die Code-Bestandteile trennt.

4. Programm-Teilnehmer sind verpflichtet den Zuteilungscode auf der Internetseite des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus zu registrieren, bevor die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Diese Registrierung ist gleichbedeutend mit dem Anmelden des Programm-Teilnehmers ins EPEIT-Computer-System.

5. Nach dem Ablauf des Gültigkeitsdatums, bei gleichzeitiger Nichteinhaltung der im § 1. genannten Regeln, verfällt der Zuteilungscode und die Zuteilung kann an einen anderen Programmteilnehmer vergeben werden.

6. Personen, die eine Zuteilung erhalten möchten, jedoch keine Programmteilnehmer sind, sowie jene, die eine Erneuerung einer erloschenen Zuteilung wünschen, können dies kostenpflichtig beantragen, vorausgesetzt dass noch freie Zuteilungen im Rahmen der aktuellen EPEIT-Auflage zur Verfügung stehen.

§ 3. Regeln für den Vertrieb der Zertifikate für kostenlose Unterkünfte

1. Nach der Registrierung des Zuteilungscodes wird der Programmteilnehmer über die Verfügbarkeit von Zertifikaten für kostenlose Unterkünfte, welche zur Ausgabe an Programm-Teilnehmer vorgesehen sind, informiert. Sollten Zertifikate verfügbar sein, erhält der Programmteilnehmer eine Garantie zur Reservierung des Zertifikates für kostenlose Unterkünfte.

2. Die Reservierung eines Zertifikats bedeutet, dass das Zertifikat innerhalb von 15 Minuten ab Zeitpunkt der Anmeldung im EPEIT-System nicht an andere Interessenten, die sich zu diesem Zeitpunkt Zuteilungscode registrieren lassen, weitergegeben wird. Dies heißt, dass dem Programmteilnehmer der Erhalt des Zertifikates für kostenlose Unterkünfte, unter Beachtung dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere der im § 1 genannten Regeln, zugesichert wird.

3. Nachdem das Adressformulars auf der EPEIT-Webseite vollständig und korrekt ausgefüllt wurde, wird sofort, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, ein individuelles Zertifikat für kostenlose Unterkünfte generiert und an den Programmteilnehmer versandt.

4. Der Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der im Formular angegebenen Daten. In Fällen, in denen Daten Dritter angegeben wurden, ist der Teilnehmer zum Ausgleich der Kosten, die dem Veranstalter des Programms im Zusammenhang mit Erstellung und Versand des Zertifikats an eine dritte Person entstanden und eventueller Forderungen, die diese Person gegenüber dem Veranstalter stellt, verpflichtet.

5. Das Europäische Programm für die Entwicklung des Individualtourismus behält sich das Recht zur freien Wahl des Lieferanten der Zertifikate für kostenlose Unterkünfte vor - jener Dokumente, die deren Inhaber von der Zahlung für Übernachtungen in einer ausgewählten Gruppe von Hotels und anderen touristischen Einrichtungen befreit. In der aktuellen Ausgabe der EPEIT-Edition werden die Hotelgutscheine Eurorest als Zertifikate für kostenlose Unterkünfte genutzt.

§ 4. Grundlagen zum Ausfüllen und Einlösen der Eurorest-Hotelgutscheine in den Unterkünften
Eurorest-Hotelgutschein

1. Ein Eurorest-Hotelgutschein ist ein auf einen bestimmten Namen lautendes Dokument, das maximal zwei Personen von kostenlosen Übernachtungen oder ermäßigtem Aufenthalt mit Verpflegung in einem der im Hotelkatalog aufgeführten Häusern profitieren lässt.

2. Die maximale Anzahl der kostenlosen Übernachtungen oder der ermäßigten Aufenthaltstage inkl. Verpflegung, zu denen der Eurorest-Hotelgutschein berechtigt, wird auf dem Gutschein im Feld "Anzahl der Übernachtungen" angegeben.

3. Eurorest-Hotelgutscheine können miteinander kombiniert werden, um den Aufenthalt zu verlängern.

4. Der Eurorest-Hotelgutschein ist von der Ausstellung bis zu dem im Feld "Gültigkeitsdatum" angegebenen Zeitpunkt gültig. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins kann nicht verlängert werden. Der Hotelaufenthalt muss spätestens am letzten Tag des Gültigkeitsdatums beendet sein.

5. Der Eurorest-Hotelgutscheinbesitzer, im Weiteren Konsument genannt, kann den Hotelgutschein nur einmal und nur in einem einzigen selbst ausgewählten Objekt aus dem Hotelkatalog einlösen. Die Unterkunft ist verpflichtet den Gutschein umgehend nach Ankunft des Gastes einzufordern und einzubehalten.

6. Der Eurorest-Hotelgutschein ist mit einem Sicherheitsmerkmal aus Metall versehen. Auf dem Gutschein befinden sich automatisch ausgefüllte Felder, mit folgenden Angaben: Seriennummer des Gutscheines, Gültigkeitsdatum und Anzahl der Übernachtungen. Der Konsument füllt selbst, mit einem Kugelschreiber, in Druckbuchstaben folgende Felder: Vor- und Nachname und Wohnadresse aus. Er ist auch verpflichtet den Gutschein im Feld "Unterschrift des Gutscheininhabers" zu unterzeichnen.

7. Der Eurorest-Hotelgutschein ist ungültig, wenn sein Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, seine Echtheit aufgrund einer Beschädigung nicht eindeutig ist, wenn er nicht nach den Vorschriften aus Punkt 6 ausgefüllt wurde, oder wenn der Besitzer ihn nicht im Feld "Unterschrift des Gutscheininhabers" unterzeichnet hat.

8. Falls ein Konsument einen Eurorest-Hotelgutschein verliert oder zerstört, hat er keinen Anspruch auf Ersatz. Nicht eingelöste Hotelgutscheine werden weder in bar noch in anderer Form erstattet.

Hotelkatalog

9. Der Hotelkatalog enthält eine Liste aller Unterkünfte, die sich verpflichtet haben, Konsumenten anzunehmen. Der Hotelkatalog befindet sich auf der Internetseite www.epeit.eu und enthält u.a. folgende Informationen über jedes Objekt:

9.1 Die Zeiträume, innerhalb derer die jeweilige Unterkunft den Konsumenten aufnehmen kann;

9.2 Die dem Konsumenten von der Unterkunft angebotene Art der Verpflegung, sowie Anzahl der Mahlzeiten;

9.3 Die Höhe der in jedem Objekt für Konsumenten geltenden Verpflegungssätze;

9.3.1 Für die Häuser, die kostenlose Übernachtungen anbieten, sind dies Pflichtverpflegungssätze, die sich auf einen eintägigen Aufenthalt eines Erwachsenen beziehen und die vom Objekt angebotene Zahl an Mahlzeiten und Art des Service einschließen;

9.3.2 Für Häuser, die einen Rabatt für Aufenthalte mit Verpflegung anbieten, sind die angegebenen Verpflegungssätze jeweils Tagessätze. Sie beziehen sich auf einen eintägigen Aufenthalt eines Erwachsenen und enthalten die vom Objekt angebotenen Mahlzeiten und den Standardservice.

Rechte und Pflichten der Unterkünfte

10. Die Unterkünfte sind verpflichtet Konsumenten entsprechend den Bedingungen dieses Reglements aufzunehmen.

11. Die Unterkünfte sichern den Konsumenten mindestens 2 Mahlzeiten täglich während des gesamten Aufenthalts zu.

12. Bei Vollbelegung zu der vom Konsument vorgeschlagenen Zeit, kann das jeweilige Objekt die Aufnahme auch innerhalb jener Perioden verweigern, in denen generell Konsumenten beherbergt werden.

13. Die Unterkünfte haben das Recht, die Beherbergung des Konsumenten zu verweigern oder sie fristlos zu kündigen, falls der Konsument die Bestimmungen des vorliegenden Reglements nicht befolgt oder die Hotelvorschriften missachtet.

Rechte und Pflichten des Konsumenten

14. Bevor der Konsument in einer Unterkunft eintrifft, ist er verpflichtet, direkt und selbstständig das Haus zu kontaktieren, eine Reservierung vorzunehmen, sowie den aktuellen Verpflegungssatz für Konsumenten bestätigen zu lassen.

15. Der Konsument ist verpflichtet selbst den Termin und den Aufenthaltszeitraum zu wählen. Diese Informationen sind vom Hotelpersonal während der Reservierung zu bestätigen.

16. Der Konsument wird nur unter der Bedingung beherbergt, dass er dem Objekt die Verpflegungssätze für jeden geplanten Aufenthaltstag und jede Person, die zu kostenloser Übernachtung berechtigt ist, im Voraus bezahlt. Die Höhe der Verpflegungssätze ist im Hotelkatalog unter dem jeweiligen Angebot der Unterkünfte zu finden.

17. Der Konsument ist verpflichtet, die An- und Abreise zur Unterkunft selbst und auf eigene Kosten zu organisieren und durchzuführen.

18. Ein Konsument, der zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen der Unterkunft in Anspruch nimmt (z.B. Sport- und Erholungseinrichtungen, Telefon, Zustellbetten, Parkplatz, usw.) ist verpflichtet, diese Kosten gemäß der geltenden Preisliste zu dem im Reglement des Objekts vorgesehenen Termin oder nach individueller Absprache mit der Unterkunft zu begleichen.

§ 5. Datenschutzerklärung und Datenverarbeitung

1. Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist die Firma TLG Travel Group LLC mit Sitz in den USA, 19801 Wilmington, DE, 108 West 13th Street. Die Daten werden zu Bestellungs-, Marketing- und gesetzlich gerechtfertigten Zwecken, d.h. Direktmarketing der eigenen Artikel und Dienstleistungen verarbeitet. Der Verbraucher hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen, zu aktualisieren und deren Verarbeitung zu Marketingzwecken beenden zu lassen.

2. Der Verbraucher erteilt seine Zustimmen, dass die personenbezogenen Daten von dem Verantwortlichen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu den im Pkt. 1 aufgeführten Zwecken gemäß der einschlägigen Gesetzen verarbeitet werden können sowie dass an die vom ihm angegebene E-Mail-Adresse informatives Material und Handelsinformationen von dem Verantwortlichen und seinen Geschäftspartnern verschickt werden.

3. Angabe von persönlichen Daten ist freiwillig, jedoch für die Zustellung der bestellten Ware notwendig.

§ 6. Versand und Gebühren des Zertifikates

1. Das Zertifikat für kostenlose Unterkünfte wird per Post, an die vom Teilnehmer im Adressformular angegebene Adresse, versendet.

2. Der Veranstalter des Programms ist bemüht sicherzustellen, dass der Programmteilnehmer sein Zertifikat unverzüglich erhält. Aufgrund der Tatsache, dass die Zertifikate vom Europäischen Programm für die Entwicklung des Individualtourismus an die Teilnehmer des Programms durch auswärtige Postdienstleister versendet werden, ist die Lieferzeit des Zertifikates vom Verfahren des jeweiligen Postunternehmens abhängig. Die maximale Zeit für die Lieferung des Zertifikates sollte nicht länger als 30 Tage ab dem Zeitpunkt der korrekten Angabe der Informationen im Adressformular betragen.

3. Die Höhe der Gebühr für das Zertifikat hängt von der Zahlungsform ab und beträgt zwischen € 17,00 und € 17,00. Die Gebühr beinhaltet die Kosten für die Lieferung und ist der einzige und endgültige Betrag für die Ausstellung und Übergabe des Zertifikates, der von Programmteilnehmern zu bezahlen ist. Die Teilnehmer wählen die für sie bequemste Zahlungsform selbst.

4. Der Programm-Veranstalter behält sich das Recht vor, die Höhe der Gebühren in Zukunft ändern zu können. Die Programmteilnehmer zahlen die Gebühren, die während des Ausfüllens des Adressformulars gültig sind.

§ 7. Reklamationen und andere Rechte der Programmteilnehmer

1. Falls die Sendung vom Veranstalter des Programms kein Zertifikat beinhaltet, oder das zugestellte Zertifikat beschädigt oder fehlerhaft ist, ist der Programmteilnehmer verpflichtet, die Lieferung an die Korrespondenzadresse des Programm-Veranstalters zurückzuschicken. Die Versandkosten für die Rücksendung werden vom Veranstalter des Programms erstattet.

2. Falls ein Programmteilnehmer Beschwerden anderer Art haben sollte, kann er diese in schriftlicher Form an die Adresse des Veranstalters oder per E-Mail an das Informationsbüros des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus richten.

3. Der Veranstalter hat ab Zeitpunkt des Erhalts der Sendung mit dem reklamierten Zertifikat oder des Reklamationsschreibens sieben Tage Zeit den Antrag zu bearbeiten.

4. Falls die eingereichte Reklamation anerkannt wird, wird der Veranstalter dem Programmteilnehmer eine neue Bescheinigung des Zertifikates von gleichem Wert zusenden. Sollte dies nicht möglich sein, werden dem Programmteilnehmer die vollen Gebühren, die von ihm entrichtet wurden, zurückerstattet.

5. Teilnehmer, die das Adressformular auf der EPEIT-Webseite ausgefüllt haben, steht das Recht zu, innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt des Zertifikates ihre Teilnahme am Programm zu kündigen. Dazu muss eine schriftliche Rücktrittserklärung an den EPEIT-Veranstalter gerichtet werden. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, genügt es dieses Schreiben vor Ablauf der festgelegten Frist per Post oder per E-Mail abzuschicken.

6. Im Falle einer Kündigung zu einem Zeitpunkt, nachdem Programmteilnehmer ihr Zertifikat entgegengenommen haben bzw. das Zertifikat bereits an den Teilnehmer abgeschickt worden ist, sind die Teilnehmer verpflichtet, das Zertifikat auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Sendung an die Korrespondenzadresse des Programm-Veranstalters zurückzuschicken. Die Kosten für die Rücksendung werden nicht erstattet.

7. Falls Programmteilnehmer, die die Teilnahme unter den Bedingungen dieses Paragrafen gekündigt haben, die volle oder nur einen Teil der Gebühren für das Zertifikat beglichen hatten, wird ihnen der Betrag umgehend nach dem Erhalt der Sendung mit dem vom Teilnehmer an den Veranstalter zurückgeschickten Hotelgutschein, retour überwiesen. Die Form der Rückerstattung wird ausschließlich von dem Programm-Veranstalter festgelegt.

§ 8. Der Veranstalter des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus und dessen Verantwortung

1. Veranstalter des Programms ist die TLG Travel Group LLC, mit Sitz in 19801 Wilmington, DE, 108 West 13th Street, USA.

2. Die Firma, die zur ausschließlichen Vertretung der Firma TLG Travel Group in Europa ermächtigt wurde: CompoSYS Group Sp. z o.o. mit Sitz in Polen, 53-333 Wrocław, ul. Powstańców Śląskich 28/30.

3. Jegliche Korrespondenz mit dem Europäischen Programm für die Entwicklung des Individualtourismus und dem EPEIT-Veranstalter sollte an folgende Adresse geschickt werden: CompoSYS Group, Postfach 30 06 30, D-02811 Görlitz

4. Der Program-Veranstalter ist weder ein touristischer Reiseveranstalter noch eine Vermittlungsagentur für touristische Dienstleistungen im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften für touristische Dienstleistungen.

5. Der EPEIT-Veranstalter ist für die Einlösung des Gutscheins durch Programmteilnehmer in Hotels bzw. anderen Unterkünften nicht verantwortlich.

6. Der Programm-Veranstalter vermittelt bei der Reservierung des gewählten Hotels oder anderer Unterkunft in keinster Weise.

7. Der Programm-Veranstalter behält sich das Recht vor Änderungen am Reglement vorzunehmen. Das aktuelle Reglement ist jeweils auf den EPEIT-Webseiten zu finden.

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Was ist der Code des Zertifikates?
Was ist der Code des Zertifikates?
Der Code des Zertifikates ist der Code, den Sie nach dem Ausfüllen des Umfrageformulars und der Adressfelder erhalten haben. Dieser Code wurde Ihnen auch in der E-Mail zugesandt, in der die Richtigkeit der Angaben in den Adressfeldern bestätigt wurde. Denselben Code finden Sie auch auf dem Zertifikat, das Sie per Post erhalten.
Wozu dient der Code des Zertifikates?
Mit diesem Code können Sie sich ins Portal einloggen. Damit erhalten Sie den Zugang zum Hotelkatalog, zu Tipps und Anweisungen, wie auch zu anderen Informationen für den Besitzer des Zertifikates.
Wie erhält man den Code des Zertifikates?
Um den Code des Zertifikates zu erhalten, müssen Sie bereits den Zuteilungscode besitzen.
Lesen Sie das Reglement des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus
Reglement des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus
§ 1. Teilnahmebedingungen des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus

1. Ziel des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus (EPEIT) ist die Unterstützung der Entwicklung der Tourismus-Industrie in ganz Europa durch Förderung von Individualreisen mit besonderem Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unterkünfte, wie Pensionen und kleine Hotels.

2. Das Europäische Programm für die Entwicklung des Individualtourismus wird in regelmäßigen Editionen mit dem Ziel aufgelegt, unter den Teilnehmern des Programms Zertifikate für kostenlose Unterkünfte in Hotels und anderen touristischen Einrichtungen aus dem Hotelkatalog, gemäß der Geschäftsbedingungen, zu verteilen.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der EPEIT-Edition sind:
a) die Anerkennung der Geschäftsbedingungen,
b) der Besitz einer gültigen Zuteilung für die Unterkünfte,
c) die Registrierung des Zuteilungscodes auf den Webseiten des EPEIT,
d) die Teilnahme an der Umfrage auf den Webseiten des EPEIT,
e) die Angabe einer gültigen Adresse, an die das Zertifikat für kostenlose Unterkünfte geschickt werden soll.

4. Die Teilnahme am EPEIT-Programm ist ausschließlich für volljährige Personen möglich.

§ 2. Regelung der Zuteilung von Unterkünften

1. Personen, die zur Teilnahme am Europäischen Programm für die Entwicklung des Individualtourismus eingeladen werden, erhalten eine Zuteilung für Unterkünfte (im Folgenden als die Zuteilung bezeichnet) mit einem Zuteilungscode und dessen jeweiliger Gültigkeitsdauer.

2. Der Zuteilungscode wird zur Identifizierung der Programmteilnehmer im EPEIT-System benötigt und bestätigt deren Anrecht zur Teilnahme am Programm und ermöglicht den Erhalt eines Zertifikates.

3. Der Zuteilungscode hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer und besteht aus Großbuchstaben, Ziffern und einem Bindestrich (-), der die Code-Bestandteile trennt.

4. Programm-Teilnehmer sind verpflichtet den Zuteilungscode auf der Internetseite des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus zu registrieren, bevor die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Diese Registrierung ist gleichbedeutend mit dem Anmelden des Programm-Teilnehmers ins EPEIT-Computer-System.

5. Nach dem Ablauf des Gültigkeitsdatums, bei gleichzeitiger Nichteinhaltung der im § 1. genannten Regeln, verfällt der Zuteilungscode und die Zuteilung kann an einen anderen Programmteilnehmer vergeben werden.

6. Personen, die eine Zuteilung erhalten möchten, jedoch keine Programmteilnehmer sind, sowie jene, die eine Erneuerung einer erloschenen Zuteilung wünschen, können dies kostenpflichtig beantragen, vorausgesetzt dass noch freie Zuteilungen im Rahmen der aktuellen EPEIT-Auflage zur Verfügung stehen.

§ 3. Regeln für den Vertrieb der Zertifikate für kostenlose Unterkünfte

1. Nach der Registrierung des Zuteilungscodes wird der Programmteilnehmer über die Verfügbarkeit von Zertifikaten für kostenlose Unterkünfte, welche zur Ausgabe an Programm-Teilnehmer vorgesehen sind, informiert. Sollten Zertifikate verfügbar sein, erhält der Programmteilnehmer eine Garantie zur Reservierung des Zertifikates für kostenlose Unterkünfte.

2. Die Reservierung eines Zertifikats bedeutet, dass das Zertifikat innerhalb von 15 Minuten ab Zeitpunkt der Anmeldung im EPEIT-System nicht an andere Interessenten, die sich zu diesem Zeitpunkt Zuteilungscode registrieren lassen, weitergegeben wird. Dies heißt, dass dem Programmteilnehmer der Erhalt des Zertifikates für kostenlose Unterkünfte, unter Beachtung dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere der im § 1 genannten Regeln, zugesichert wird.

3. Nachdem das Adressformulars auf der EPEIT-Webseite vollständig und korrekt ausgefüllt wurde, wird sofort, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, ein individuelles Zertifikat für kostenlose Unterkünfte generiert und an den Programmteilnehmer versandt.

4. Der Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der im Formular angegebenen Daten. In Fällen, in denen Daten Dritter angegeben wurden, ist der Teilnehmer zum Ausgleich der Kosten, die dem Veranstalter des Programms im Zusammenhang mit Erstellung und Versand des Zertifikats an eine dritte Person entstanden und eventueller Forderungen, die diese Person gegenüber dem Veranstalter stellt, verpflichtet.

5. Das Europäische Programm für die Entwicklung des Individualtourismus behält sich das Recht zur freien Wahl des Lieferanten der Zertifikate für kostenlose Unterkünfte vor - jener Dokumente, die deren Inhaber von der Zahlung für Übernachtungen in einer ausgewählten Gruppe von Hotels und anderen touristischen Einrichtungen befreit. In der aktuellen Ausgabe der EPEIT-Edition werden die Hotelgutscheine Eurorest als Zertifikate für kostenlose Unterkünfte genutzt.

§ 4. Grundlagen zum Ausfüllen und Einlösen der Eurorest-Hotelgutscheine in den Unterkünften
Eurorest-Hotelgutschein

1. Ein Eurorest-Hotelgutschein ist ein auf einen bestimmten Namen lautendes Dokument, das maximal zwei Personen von kostenlosen Übernachtungen oder ermäßigtem Aufenthalt mit Verpflegung in einem der im Hotelkatalog aufgeführten Häusern profitieren lässt.

2. Die maximale Anzahl der kostenlosen Übernachtungen oder der ermäßigten Aufenthaltstage inkl. Verpflegung, zu denen der Eurorest-Hotelgutschein berechtigt, wird auf dem Gutschein im Feld "Anzahl der Übernachtungen" angegeben.

3. Eurorest-Hotelgutscheine können miteinander kombiniert werden, um den Aufenthalt zu verlängern.

4. Der Eurorest-Hotelgutschein ist von der Ausstellung bis zu dem im Feld "Gültigkeitsdatum" angegebenen Zeitpunkt gültig. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins kann nicht verlängert werden. Der Hotelaufenthalt muss spätestens am letzten Tag des Gültigkeitsdatums beendet sein.

5. Der Eurorest-Hotelgutscheinbesitzer, im Weiteren Konsument genannt, kann den Hotelgutschein nur einmal und nur in einem einzigen selbst ausgewählten Objekt aus dem Hotelkatalog einlösen. Die Unterkunft ist verpflichtet den Gutschein umgehend nach Ankunft des Gastes einzufordern und einzubehalten.

6. Der Eurorest-Hotelgutschein ist mit einem Sicherheitsmerkmal aus Metall versehen. Auf dem Gutschein befinden sich automatisch ausgefüllte Felder, mit folgenden Angaben: Seriennummer des Gutscheines, Gültigkeitsdatum und Anzahl der Übernachtungen. Der Konsument füllt selbst, mit einem Kugelschreiber, in Druckbuchstaben folgende Felder: Vor- und Nachname und Wohnadresse aus. Er ist auch verpflichtet den Gutschein im Feld "Unterschrift des Gutscheininhabers" zu unterzeichnen.

7. Der Eurorest-Hotelgutschein ist ungültig, wenn sein Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, seine Echtheit aufgrund einer Beschädigung nicht eindeutig ist, wenn er nicht nach den Vorschriften aus Punkt 6 ausgefüllt wurde, oder wenn der Besitzer ihn nicht im Feld "Unterschrift des Gutscheininhabers" unterzeichnet hat.

8. Falls ein Konsument einen Eurorest-Hotelgutschein verliert oder zerstört, hat er keinen Anspruch auf Ersatz. Nicht eingelöste Hotelgutscheine werden weder in bar noch in anderer Form erstattet.

Hotelkatalog

9. Der Hotelkatalog enthält eine Liste aller Unterkünfte, die sich verpflichtet haben, Konsumenten anzunehmen. Der Hotelkatalog befindet sich auf der Internetseite www.epeit.eu und enthält u.a. folgende Informationen über jedes Objekt:

9.1 Die Zeiträume, innerhalb derer die jeweilige Unterkunft den Konsumenten aufnehmen kann;

9.2 Die dem Konsumenten von der Unterkunft angebotene Art der Verpflegung, sowie Anzahl der Mahlzeiten;

9.3 Die Höhe der in jedem Objekt für Konsumenten geltenden Verpflegungssätze;

9.3.1 Für die Häuser, die kostenlose Übernachtungen anbieten, sind dies Pflichtverpflegungssätze, die sich auf einen eintägigen Aufenthalt eines Erwachsenen beziehen und die vom Objekt angebotene Zahl an Mahlzeiten und Art des Service einschließen;

9.3.2 Für Häuser, die einen Rabatt für Aufenthalte mit Verpflegung anbieten, sind die angegebenen Verpflegungssätze jeweils Tagessätze. Sie beziehen sich auf einen eintägigen Aufenthalt eines Erwachsenen und enthalten die vom Objekt angebotenen Mahlzeiten und den Standardservice.

Rechte und Pflichten der Unterkünfte

10. Die Unterkünfte sind verpflichtet Konsumenten entsprechend den Bedingungen dieses Reglements aufzunehmen.

11. Die Unterkünfte sichern den Konsumenten mindestens 2 Mahlzeiten täglich während des gesamten Aufenthalts zu.

12. Bei Vollbelegung zu der vom Konsument vorgeschlagenen Zeit, kann das jeweilige Objekt die Aufnahme auch innerhalb jener Perioden verweigern, in denen generell Konsumenten beherbergt werden.

13. Die Unterkünfte haben das Recht, die Beherbergung des Konsumenten zu verweigern oder sie fristlos zu kündigen, falls der Konsument die Bestimmungen des vorliegenden Reglements nicht befolgt oder die Hotelvorschriften missachtet.

Rechte und Pflichten des Konsumenten

14. Bevor der Konsument in einer Unterkunft eintrifft, ist er verpflichtet, direkt und selbstständig das Haus zu kontaktieren, eine Reservierung vorzunehmen, sowie den aktuellen Verpflegungssatz für Konsumenten bestätigen zu lassen.

15. Der Konsument ist verpflichtet selbst den Termin und den Aufenthaltszeitraum zu wählen. Diese Informationen sind vom Hotelpersonal während der Reservierung zu bestätigen.

16. Der Konsument wird nur unter der Bedingung beherbergt, dass er dem Objekt die Verpflegungssätze für jeden geplanten Aufenthaltstag und jede Person, die zu kostenloser Übernachtung berechtigt ist, im Voraus bezahlt. Die Höhe der Verpflegungssätze ist im Hotelkatalog unter dem jeweiligen Angebot der Unterkünfte zu finden.

17. Der Konsument ist verpflichtet, die An- und Abreise zur Unterkunft selbst und auf eigene Kosten zu organisieren und durchzuführen.

18. Ein Konsument, der zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen der Unterkunft in Anspruch nimmt (z.B. Sport- und Erholungseinrichtungen, Telefon, Zustellbetten, Parkplatz, usw.) ist verpflichtet, diese Kosten gemäß der geltenden Preisliste zu dem im Reglement des Objekts vorgesehenen Termin oder nach individueller Absprache mit der Unterkunft zu begleichen.

§ 5. Datenschutzerklärung und Datenverarbeitung

1. Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist die Firma TLG Travel Group LLC mit Sitz in den USA, 19801 Wilmington, DE, 108 West 13th Street. Die Daten werden zu Bestellungs-, Marketing- und gesetzlich gerechtfertigten Zwecken, d.h. Direktmarketing der eigenen Artikel und Dienstleistungen verarbeitet. Der Verbraucher hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen, zu aktualisieren und deren Verarbeitung zu Marketingzwecken beenden zu lassen.

2. Der Verbraucher erteilt seine Zustimmen, dass die personenbezogenen Daten von dem Verantwortlichen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu den im Pkt. 1 aufgeführten Zwecken gemäß der einschlägigen Gesetzen verarbeitet werden können sowie dass an die vom ihm angegebene E-Mail-Adresse informatives Material und Handelsinformationen von dem Verantwortlichen und seinen Geschäftspartnern verschickt werden.

3. Angabe von persönlichen Daten ist freiwillig, jedoch für die Zustellung der bestellten Ware notwendig.

§ 6. Versand und Gebühren des Zertifikates

1. Das Zertifikat für kostenlose Unterkünfte wird per Post, an die vom Teilnehmer im Adressformular angegebene Adresse, versendet.

2. Der Veranstalter des Programms ist bemüht sicherzustellen, dass der Programmteilnehmer sein Zertifikat unverzüglich erhält. Aufgrund der Tatsache, dass die Zertifikate vom Europäischen Programm für die Entwicklung des Individualtourismus an die Teilnehmer des Programms durch auswärtige Postdienstleister versendet werden, ist die Lieferzeit des Zertifikates vom Verfahren des jeweiligen Postunternehmens abhängig. Die maximale Zeit für die Lieferung des Zertifikates sollte nicht länger als 30 Tage ab dem Zeitpunkt der korrekten Angabe der Informationen im Adressformular betragen.

3. Die Höhe der Gebühr für das Zertifikat hängt von der Zahlungsform ab und beträgt zwischen € 17,00 und € 17,00. Die Gebühr beinhaltet die Kosten für die Lieferung und ist der einzige und endgültige Betrag für die Ausstellung und Übergabe des Zertifikates, der von Programmteilnehmern zu bezahlen ist. Die Teilnehmer wählen die für sie bequemste Zahlungsform selbst.

4. Der Programm-Veranstalter behält sich das Recht vor, die Höhe der Gebühren in Zukunft ändern zu können. Die Programmteilnehmer zahlen die Gebühren, die während des Ausfüllens des Adressformulars gültig sind.

§ 7. Reklamationen und andere Rechte der Programmteilnehmer

1. Falls die Sendung vom Veranstalter des Programms kein Zertifikat beinhaltet, oder das zugestellte Zertifikat beschädigt oder fehlerhaft ist, ist der Programmteilnehmer verpflichtet, die Lieferung an die Korrespondenzadresse des Programm-Veranstalters zurückzuschicken. Die Versandkosten für die Rücksendung werden vom Veranstalter des Programms erstattet.

2. Falls ein Programmteilnehmer Beschwerden anderer Art haben sollte, kann er diese in schriftlicher Form an die Adresse des Veranstalters oder per E-Mail an das Informationsbüros des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus richten.

3. Der Veranstalter hat ab Zeitpunkt des Erhalts der Sendung mit dem reklamierten Zertifikat oder des Reklamationsschreibens sieben Tage Zeit den Antrag zu bearbeiten.

4. Falls die eingereichte Reklamation anerkannt wird, wird der Veranstalter dem Programmteilnehmer eine neue Bescheinigung des Zertifikates von gleichem Wert zusenden. Sollte dies nicht möglich sein, werden dem Programmteilnehmer die vollen Gebühren, die von ihm entrichtet wurden, zurückerstattet.

5. Teilnehmer, die das Adressformular auf der EPEIT-Webseite ausgefüllt haben, steht das Recht zu, innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt des Zertifikates ihre Teilnahme am Programm zu kündigen. Dazu muss eine schriftliche Rücktrittserklärung an den EPEIT-Veranstalter gerichtet werden. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, genügt es dieses Schreiben vor Ablauf der festgelegten Frist per Post oder per E-Mail abzuschicken.

6. Im Falle einer Kündigung zu einem Zeitpunkt, nachdem Programmteilnehmer ihr Zertifikat entgegengenommen haben bzw. das Zertifikat bereits an den Teilnehmer abgeschickt worden ist, sind die Teilnehmer verpflichtet, das Zertifikat auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Sendung an die Korrespondenzadresse des Programm-Veranstalters zurückzuschicken. Die Kosten für die Rücksendung werden nicht erstattet.

7. Falls Programmteilnehmer, die die Teilnahme unter den Bedingungen dieses Paragrafen gekündigt haben, die volle oder nur einen Teil der Gebühren für das Zertifikat beglichen hatten, wird ihnen der Betrag umgehend nach dem Erhalt der Sendung mit dem vom Teilnehmer an den Veranstalter zurückgeschickten Hotelgutschein, retour überwiesen. Die Form der Rückerstattung wird ausschließlich von dem Programm-Veranstalter festgelegt.

§ 8. Der Veranstalter des Europäischen Programms für die Entwicklung des Individualtourismus und dessen Verantwortung

1. Veranstalter des Programms ist die TLG Travel Group LLC, mit Sitz in 19801 Wilmington, DE, 108 West 13th Street, USA.

2. Die Firma, die zur ausschließlichen Vertretung der Firma TLG Travel Group in Europa ermächtigt wurde: CompoSYS Group Sp. z o.o. mit Sitz in Polen, 53-333 Wrocław, ul. Powstańców Śląskich 28/30.

3. Jegliche Korrespondenz mit dem Europäischen Programm für die Entwicklung des Individualtourismus und dem EPEIT-Veranstalter sollte an folgende Adresse geschickt werden: CompoSYS Group, Postfach 30 06 30, D-02811 Görlitz

4. Der Program-Veranstalter ist weder ein touristischer Reiseveranstalter noch eine Vermittlungsagentur für touristische Dienstleistungen im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften für touristische Dienstleistungen.

5. Der EPEIT-Veranstalter ist für die Einlösung des Gutscheins durch Programmteilnehmer in Hotels bzw. anderen Unterkünften nicht verantwortlich.

6. Der Programm-Veranstalter vermittelt bei der Reservierung des gewählten Hotels oder anderer Unterkunft in keinster Weise.

7. Der Programm-Veranstalter behält sich das Recht vor Änderungen am Reglement vorzunehmen. Das aktuelle Reglement ist jeweils auf den EPEIT-Webseiten zu finden.

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